Expertenvideo (Teil 3)

Zweifelsfragen zur E-Rechnung: Experte Bernhard Lindgens klärt auf

Erfahren Sie direkt vom E-Rechnungsexperten Bernhard Lindgens alles über die wichtigsten Zweifelsfragen! In unserem Expertenvideo beantwortet er die drängendsten Fragen, die Unternehmen beim Bundesministerium der Finanzen gestellt haben, und gibt wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen.

Diplom-Finanzwirt Bernhard Lindgens ist beim Bundeszentralamt für Steuern im Bereich Betrugsbekämpfung tätig. Im dritten Teil unserer Expertenreihe beantwortet er die drängendsten Fragen zur E-Rechnung aus der Praxis:

Warum Sie sich das Video ansehen sollten:

  • Rechtssicherheit: Verstehen Sie die gesetzlichen Anforderungen und vermeiden Sie kostspielige Fehler.
  • Praxisnahe Tipps: Erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
  • Expertenwissen: Profitieren Sie vom umfangreichen Fachwissen eines Experten auf dem Gebiet der E-Rechnung.
  • Zukunftssicherheit: Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Anforderungen vor und bleiben Sie wettbewerbsfähig.

Diese Zweifelsfragen werden beantwortet

  • Muss geprüft werden, ob der Geschäftspartner in Deutschland ansässig ist?
  • Müssen während der Übergangsfrist E-Rechnungen entgegengenommen werden?

  • Bleibt das Gutschriftsverfahren bestehen?
  • Wird es vorgeschriebene Übertragungswege für E-Rechnungen geben oder wird nur das Format vorgeschrieben?
  • Ist der Download von E-Rechnungen aus Kundenportalen oder von Webseiten mit Zugangsberechtigung weiterhin zulässig?
  • Dürfen Rechnungsdaten z.B. über USB-Sticks ausgetauscht werden?
  • Welche Rolle werden zukünftig Provider bei der Übertragung von E-Rechnungen spielen, und ist deren Einbindung verpflichtend oder optional?
  • Besteht das Risiko einer zusätzlichen Umsatzbesteuerung bei mehrfach fehlerhaft oder unabsichtlich übersandten Rechnungen?
  • Ist es zulässig, fehlende Angaben in einer E-Rechnung durch Verweise auf in Papierform vorliegende Unterlagen zu ergänzen?
  • Müssen bestehende Verträge, die in den monatlichen Voranmeldungen als Dauerrechnungen behandelt werden, nunmehr in Form E-Rechnungen vorliegen?
  • Unterstützt das vorgeschriebene E-Rechnungsformat die Erstellung von Endrechnungen bei zuvor auf Papier oder elektronisch erteilten Anzahlungsrechnungen?
  • Müssen auch bei Korrekturrechnungen und Rechnungsergänzungen die zulässigen E-Rechnungsformate verwendet werden?

 © 2025 | 03 by Bernhard Lindgens und EASY SOFTWARE AG

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In einer sich ständig weiterentwickelnden Welt ist es entscheidend, über neue Gesetze und deren Auswirkungen informiert zu sein. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie die E-Rechnungspflicht als Chance begreifen und strategisch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Seien Sie dabei und machen Sie den ersten Schritt in Richtung einer effizienten Zukunft!