Digitaler Rechnungseingang: Definition, Ablauf und Vorteile

Das Wichtigste kompakt zusammengefasst:

Der Rechnungseingang markiert den Startpunkt jeder Eingangsrechnung im Unternehmen. Die nachgelagerten Arbeitsabläufe der Rechnungsverarbeitung entscheiden maßgeblich über Effizienz, Transparenz und Compliance im Rechnungswesen. Von der Ankunft der Rechnung über Prüfung und Freigabe bis hin zu Buchung und Archivierung durchläuft jede Eingangsrechnung eine klar definierte Prozessstrecke.

Was bedeutet Rechnungseingang im Unternehmen?

Der Rechnungseingang bezeichnet den organisatorischen und buchhalterischen Ablauf, der mit dem Eintreffen einer Rechnung im Unternehmen startet und mit deren Verbuchung und Archivierung endet. Er umfasst damit alle Schritte, die notwendig sind, um Eingangsrechnungen sachlich korrekt, nachvollziehbar und regelkonform zu verarbeiten.

Im Unternehmensalltag ist der Rechnungseingang kein isolierter Vorgang, sondern ein abteilungsübergreifender Prozess. In die Rechnungsverarbeitung sind Fachabteilungen, Buchhaltung und weitere Organisationseinheiten eingebunden, etwa bei der Prüfung von Rechnungsinhalten, der Freigabe oder der Übergabe an Finanzbuchhaltungs- und ERP-Systeme.

Wie dieser Eingangsrechnungsprozess konkret ausgestaltet ist, hängt davon ab, ob Rechnungen manuell oder digital verarbeitet werden. Im Folgenden wird gezeigt, wie sich der digitale Rechnungseingang Schritt für Schritt gestaltet.

Was ist eine digitale Eingangsrechnung?

Eine Eingangsrechnung ist ein Rechnungsdokument, das ein Unternehmen in elektronischer Form von externen Dritten erhält, etwa von Lieferanten oder anderen Kreditoren. Sie dokumentiert eine finanzielle Forderung des Rechnungsstellers und stellt aus Sicht des empfangenden Unternehmens eine Verbindlichkeit dar.

Liegt die Eingangsrechnung in elektronischer Form vor, zum Beispiel als PDF oder als strukturierte E Rechnung, spricht man von einer digitalen Eingangsrechnung. Inhaltlich unterscheidet sie sich nicht von einer Papierrechnung. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Art der Übermittlung und der anschließenden Verarbeitung im Rechnungseingang.

Eingangs und Ausgangsrechnungen unterliegen ähnlichen formalen und rechtlichen Anforderungen, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Rolle im Rechnungswesen: Während der Rechnungseingang darauf ausgerichtet ist, Verbindlichkeiten sachlich zu prüfen, freizugeben, zu buchen und revisionssicher zu archivieren, stehen bei Ausgangsrechnungen die Abrechnung erbrachter Leistungen sowie der Zahlungseingang im Fokus.

Abgrenzung zur Ausgangsrechnung

Die Ausgangsrechnung wird vom Unternehmen selbst erstellt und an Kunden versendet. Sie dokumentiert Forderungen aus erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren gegenüber dem Rechnungsempfänger und bildet die Grundlage für das Forderungsmanagement.

Wie läuft der Prozess im digitalen Rechnungseingang ab?

Der Rechnungseingang kann im Unternehmen auf unterschiedliche Weise organisiert sein. Während Eingangsrechnungen lange Zeit überwiegend manuell verarbeitet wurden, setzen heute immer mehr Unternehmen auf und automatisierte Prozesse. Ein Vergleich beider Ansätze macht deutlich, wie stark sich Abläufe, Aufwände und Risiken im Rechnungseingang unterscheiden.

Der digitale Rechnungseingang: Schritt für Schritt

Im elektronischen Rechnungseingang werden Eingangsrechnungen automatisiert über definierte digitale Kanäle empfangen und verarbeitet. Medienbrüche, manuelle Abstimmungen, verlorengegangene Rechnungen und intransparente Bearbeitungsschritte entfallen. Stattdessen steuern nun digitale Rechnungsworkflows den gesamten Eingangsrechnungsprozess und machen ihn für alle Beteiligten jederzeit nachvollziehbar.

Der digitale Verarbeitungsprozess setzt unmittelbar nach dem Eintreffen der Rechnung ein und begleitet sie konsequent durch alle nachfolgenden Schritte: von der Erfassung über Prüfung und Freigabe bis hin zu Buchung und Archivierung.

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Typische Fehler im Rechnungseingang, Pflichten und Risiken

Auch bei klar definierten Prozessen treten im Rechnungseingang im Rahmen der Rechnungsprüfung immer wieder formale und inhaltliche Unstimmigkeiten auf. Fehlen Pflichtangaben oder sind Angaben fehlerhaft, kann eine Rechnung nicht weiterverarbeitet werden und muss zur Korrektur an den Rechnungssteller zurückgegeben werden. In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Problemzonen, die eine reibungslose Verarbeitung von Rechnungen erschweren.

Häufige Fehlerquellen im Rechnungseingang

  • Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben: Pflichtangaben nach § 14 UStG fehlen oder sind unvollständig, etwa der angewendete Steuersatz, Leistungszeitraum oder eine eindeutige Rechnungsnummer etc.
  • Unklare Leistungsbeschreibungen: Allgemeine oder zu knapp formulierte Leistungsbeschreibungen erschweren die sachliche Prüfung und führen zu Rückfragen in den Fachabteilungen.

  • Medienbrüche und dezentrale Rechnungseingänge: Rechnungen gehen über verschiedene Kanäle ein und werden nicht zentral erfasst. Das führt zu Dubletten, fehlender Transparenz und unnötigen Suchzeiten.

  • Unklare Zuständigkeiten im Prüf- und Freigabeprozess: Ist nicht eindeutig geregelt, wer eine Rechnung prüft oder freigibt, bleiben Belege liegen oder werden verspätet bearbeitet.

  • Fehlende Transparenz über den Bearbeitungsstände: Ohne klare Statusinformationen bleibt unklar, ob eine Rechnung bereits geprüft, freigegeben oder gebucht wurde.

  • Skontoangaben werden übersehen oder zu spät berücksichtigt: Unklare oder nicht geprüfte Skontofristen führen dazu, dass Einsparpotenziale ungenutzt bleiben.

Fehlende Pflichtangaben auf Eingangsrechnungen

Um eine Eingangsrechnung steuerlich anzuerkennen und weiterzuverarbeiten, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 14 UStG). Eine sorgfältige Rechnungsprüfung ist an dieser Stelle essenziell. Denn fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, kann dies zu Rückfragen, Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen.

Rechnungskorrektur – aber wie?

Stellt der Rechnungsempfänger Fehler fest, darf er die Rechnung nicht selbst korrigieren. Eine Rechnungskorrektur erfolgt immer durch den Rechnungssteller, etwa über eine Stornorechnung oder eine korrigierte Folgerechnung. Die ursprüngliche Rechnung bleibt dabei erhalten.

Zu den Pflichtangaben gehören: 

  • Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Leistungs- oder Lieferzeitraum
  • Art und Umfang der gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen
  • Netto und Bruttobetrag
  • Angewendeter Mehrwertsteuersatz
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer Identifikationsnummer des Rechnungsstellers

Aufbewahrungspflichten, GoBD und Compliance

Für den Rechnungseingang gelten verbindliche gesetzliche Vorgaben. Die Abgabenordnung (AO) und das Handelsgesetzbuch (HGB) regeln, welche Unterlagen wie lange aufzubewahren sind. Dazu zählen auch Eingangsrechnungen als steuerlich relevante Belege.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Belege in Papierform oder als elektronische Rechnungen vorliegen. Die Aufbewahrungspflicht trifft laut AO für beide Medien zu. Nach Ablauf dieser Frist können Papier- und E–Rechnungen vernichtet werden.

Für den digitalen Rechnungseingang bedeutet das: Nicht nur die Aufbewahrungsdauer allein ist entscheidend, sondern auch ein sauber dokumentierter Prozess im Sinne der GoBD. Jeder Bearbeitungsschritt eines Rechnungsbelegs – vom Rechnungseingang über Prüfung, Freigabe und Buchung bis zur Archivierung – muss nachvollziehbar sein und sich bei Bedarf erklären lassen. Revisionssichere Aufbewahrung im Sinne der GoBD und die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation nach GoBD sind hier die Stichworte.

So lange müssen elektronische Rechnungen aufbewahrt werden

  • Als Aufbewahrungsdauer für empfangene wie auch gestellte Rechnungen gelten laut UStG § 14b: 8 Jahre.

  • Die Aufbewahrungsdauer beginnt mit dem Ende (31.12.) des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt oder zugestellt wurde.

Beispiel:

Sie empfangen eine elektronische Rechnung am 01.02.2025. Also müssen Sie diese Rechnung bis zum 31.12.2033 aufbewahren bzw. archivieren.

Vorteile des digitalen Rechnungseingangs

Ein digitaler Rechnungseingang ist kein Selbstzweck. Sein Nutzen zeigt sich überall dort, wo Rechnungen heute manuell gesichtet, verteilt und nachverfolgt werden. Genau an diesen Stellen entstehen Verzögerungen, Medienbrüche und unnötiger Aufwand, die sich durch strukturierte digitale Rechnungsverabeitungsprozesse vermeiden lassen.

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Die E-Rechnung – Gekommen, um zu bleiben

Ein zusätzlicher Treiber für den digitalen Rechnungseingang ist die seit dem 01.01.2025 geltende E-Rechnungspflicht im B2B Umfeld in Deutschland. Unternehmen müssen seitdem in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

E-Rechnungen sind dabei aus Sicht des Gesetzgebers ausdrücklich keine einfachen PDF Dateien. Sie bestehen aus strukturierten, maschinenlesbaren Daten. Entsprechende E-Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD ermöglichen es, Rechnungsinformationen automatisiert auszulesen und weiterzuverarbeiten. So entstehen wirklich durchgängig elektronische Rechnungsprozesse – vom Rechnungssteller bis zum Empfänger, ohne Medienbrüche.

Der Rechnungseingang entwickelt sich damit zwangsläufig digitaler, unabhängig davon, ob Prozesse bereits automatisiert sind oder nicht. Ein strukturierter digitaler Rechnungseingang schafft die notwendige Basis, um diese gesetzlichen Anforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen.

Fazit

Der digitale Rechnungseingang ist ein zentraler strategischer Hebel zur Optimierung von Finanzprozessen

Durch die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung lassen sich Durchlaufzeiten deutlich verkürzen und manuelle Aufwände erheblich reduzieren, was zu signifikanten Kosteneinsparungen führt. Gleichzeitig entsteht eine durchgängige Transparenz über den Status von Rechnungen sowie klare Verantwortlichkeiten entlang des gesamten Prozesses.

Die E-Rechnungspflicht (seit 2025) zwingt Unternehmen zur digitalen Verarbeitung

Mit Blick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung: Seit 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen und zu verarbeiten. Parallel steigen die Anforderungen an Compliance und revisionssichere Dokumentation (u. a. GoBD und UStG). Unternehmen mit analogen oder hybriden Prozessen tragen hier erhöhte Risiken – sowohl in Bezug auf Effizienzverluste als auch bei Prüfungen und steuerlichen Anforderungen.

Ein digitaler Rechnungseingang verbessert die Governance und Zukunftsfähigkeit der Organisation

Er schafft die Grundlage für durchgängige, skalierbare und effiziente End-to-End-Prozesse im Finanzwesen. Die Digitalisierung des Rechnungseingangs ist eine notwendige Investition in Wettbewerbsfähigkeit, Compliance und nachhaltige Prozessqualität. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich klare operative und strategische Vorteile.

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Häufige Fragen zum digitalen Rechnungseingang

Digitale Rechnungen können Unternehmen heute über unterschiedliche Kanäle empfangen.

Gängige Empfangswege sind:

  • Per E-Mail als Transportweg: Lange Zeit der De‑facto‑Standard: Rechnungen gehen als PDF‑Anhang an ein zentrales Rechnungseingangspostfach und werden von dort aus im Eingangsrechnungsprozess weiterverarbeitet
  • Über Lieferanten oder Rechnungsportale: Viele größere Rechnungssteller stellen Rechnungen über eigene Portale bereit. Der Empfänger ruft die Rechnungen dort ab oder importiert sie automatisiert in den Rechnungseingang.
  • Über EDI (Electronic Data ):
    Als Sonderform des digitalen Rechnungseingangs werden werden Rechnungsdaten beim elektronischen Datenaustausch in strukturierten, standardisierten Formaten direkt von System zu System übertragen. EDI wird vor allem bei langjährigen, volumenstarken Geschäftsbeziehungen eingesetzt und ermöglicht einen hochgradig automatisierten, medienbruchfreien Rechnungseingang.
  • Über Netzwerke wie Peppol: Peppol ermöglicht den standardisierten Austausch von E-Rechnungen in strukturierten Formaten. Diese Rechnungen werden dabei System‑zu‑System übertragen, ohne Medienbruch. Dieser Weg gewinnt insbesondere im B2B‑ und öffentlichen Umfeld an Bedeutung.

In der Praxis existieren diese Empfangswege häufig nebeneinander. Ein digitaler Rechnungseingang sollte daher so ausgelegt sein, dass er unterschiedliche Kanäle bündeln und einheitlich weiterverarbeiten kann.

Rechnungen werden zentral empfangen und systemgestützt erfasst. Ein Rechnungsworkflow steuert anschließend die definierten Schritte:

  • Rechnungsprüfung und ‑freigabe,
  • Erzeugung von Buchungsvorschlägen,
  • revisionssichere Archivierung.

Alle Informationen zum Bearbeitungsstand einer Rechnung sind standortunabhängig im Rechnungseingangsbuch nachvollziehbar. Der Prozess ist transparent, nachvollziehbar und weitgehend automatisiert.

Das Eingangsrechnungsbuch ist eine zentrale Übersicht über alle eingehenden Rechnungen eines Unternehmens. Es dokumentiert, wann eine Rechnung eingegangen ist, von wem sie stammt und in welchem Bearbeitungsstatus sie sich befindet. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, ob eine Rechnung bereits geprüft, freigegeben, gebucht oder noch in Bearbeitung ist.

Typischerweise enthält ein Eingangsrechnungsbuch Angaben wie:
• Rechnungssteller und Rechnungsnummer,
• Eingangsdatum,
• Rechnungsbetrag,
• aktuellen Bearbeitungs oder Freigabestatus.

In digitalen Rechnungseingangsprozessen führt das System das Eingangsrechnungsbuch automatisch. Es ist standortunabhängig nutzbar und dient als Transparenz- und Kontrollinstrument für Fachabteilungen und Buchhaltung – besonders bei Rückfragen, Prüfungen oder Vertretungen.

Der Rechnungseingang bezeichnet den Prozess und den organisatorischen Rahmen, in dem Rechnungen im Unternehmen ankommen, erfasst und weiterverarbeitet werden. Er umfasst alle Schritte von der Annahme der Rechnung über Prüfung und Freigabe bis hin zur Buchung und Archivierung.

Die Eingangsrechnung ist hingegen das konkrete Dokument. Sie bezeichnet die einzelne Rechnung eines Lieferanten, die diesen Prozess durchläuft und als Beleg verarbeitet wird.

Kurz gesagt:

  • Der Rechnungseingang beschreibt den Ablauf der Rechnungsverarbeitung der Organisation.
  • Die Eingangsrechnung bezeichnet den einzelnen Beleg.

Beide Begriffe werden im Arbeitsalltag häufig synonym verwendet, beschreiben jedoch unterschiedliche Ebenen im Rechnungsprozess.

Die elektronische Rechnung ist für Unternehmen im inländischen B2B Geschäft verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, wenn sie Leistungen von anderen Unternehmen beziehen.

Nicht betroffen sind:

  • Rechnungen an Verbraucher (B2C),
  • grenzüberschreitende Rechnungen,
  • sowie bestimmte Sonderfälle (z. B. Kleinbetragsrechnungen).

Die Pflicht betrifft damit zunächst die empfangende Seite. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsregelungen.

Eine Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie in den Verfügungsbereich des Unternehmens gelangt und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann. Entscheidend ist also nicht, wann jemand die Rechnung tatsächlich liest, sondern ab wann sie organisatorisch erreichbar ist.

Konkret bedeutet das:

  • bei Papierrechnungen: Eintreffen im Posteingang des Unternehmens
  • bei E‑Mails: Eingang im zentralen Rechnungseingangspostfach
  • bei Portalen oder Netzen: Bereitstellung im vereinbarten System

Ab diesem Zeitpunkt beginnen Fristen, etwa für Skonto, Zahlungsziele oder Prüfpflichten.

Workflows steuern alle notwendigen Arbeitsabläufe zu einer Eingangsrechnung vom Rechnungseingang über Prüfung und Freigabe bis zur Buchung und Archivierung. Sie bilden damit das organisatorische Zentrum des digitalen Rechnungseingangs.

Konkret legen Rechnungsworkflows fest:

  • welche Schritte in welcher Reihenfolge erfolgen
  • welche Personen und Rollen jeweils verantwortlich sind
  • und wie mit Ausnahmen, Vertretungen oder Eskalationen umgegangen wird.

So stellen Workflows sicher, dass Rechnungen strukturiert, nachvollziehbar und ohne manuelle Umwege verarbeitet werden. Bearbeitungsstände sind jederzeit transparent, Vertretungen greifen automatisch und der Rechnungsprozess bleibt auch bei Ausnahmen kontrollierbar.

Laut § 14, Absatz 4 UStG muss eine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie steuerlich anerkannt und ordnungsgemäß verarbeitet werden kann.

Zu den Pflichtangaben gehören:

  • vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger,
  • Ausstellungsdatum der Rechnung,
  • eine eindeutige Rechnungsnummer,
  • Art und Umfang der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen,
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung,
  • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag,
  • der Bruttobetrag der Rechnung,
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer Identifikationsnummer des Rechnungsstellers.

Ist eine Eingangsrechnung inhaltlich oder formal fehlerhaft, kann sie nicht ordnungsgemäß weiterverarbeitet werden. Der Rechnungsprozess stoppt in diesem Fall und die Rechnung geht in die Klärung.

Typische Folgen sind:

  • Rückfrage beim Rechnungssteller zur Korrektur oder Neuausstellung,
  • Verzögerungen bei Freigabe, Buchung und Zahlung,
  • Risiken für den Vorsteuerabzug, wenn Pflichtangaben fehlen oder falsch sind.

In digitalen Rechnungseingangsprozessen werden fehlerhafte Rechnungen automatisch erkannt und gezielt in einen Klärungsworkflow überführt. So bleibt der Prozess kontrollierbar, transparent und revisionssicher.

Eingangsrechnungen müssen seit dem Jahr 2025 grundsätzlich 8 Jahre aufbewahrt werden. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und gilt für Buchungsbelege. Dazu zählen auch Eingangsrechnungen.

Wichtig dabei:

  • Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde oder eingegangen ist.
  • Die Rechnungen müssen vollständig, unveränderbar und jederzeit zugänglich aufbewahrt werden, unabhängig davon, ob digital oder noch auf Papier vorliegen.
  • Bei E-Rechnungen gilt das strukturierte XML als das führende Original; eine erzeugte PDF Darstellung dient lediglich der Visualisierung.

Der digitale Rechnungseingang macht die Verarbeitung von Rechnungen schneller, transparenter und sicherer. Manuelle Tätigkeiten werden minimiert, Abläufe klar strukturiert und letztere bleiben jederzeit nachvollziehbar.

Konkret bedeutet das:

  • kürzere Durchlaufzeiten vom Rechnungseingang bis zur Buchung
  • mehr Transparenz über Bearbeitungsstände und Zuständigkeiten
  • weniger Fehler durch strukturierte, systemgestützte Verarbeitung
  • geringerer manueller Aufwand in Buchhaltung und Fachabteilungen
  • standortunabhängige Bearbeitung, da Rechnungen orts und zeitunabhängig geprüft und freigegeben werden können
  • bessere Compliance, weil Prüf , Freigabe und Archivierungsregeln systemseitig eingehalten werden

Kurz gesagt: Der digitale Rechnungseingang entlastet Mitarbeitende, schafft Übersicht und erhöht die Prozesssicherheit im Rechnungswesen.

Für einen digitalen Rechnungseingang braucht es vor allem klare Strukturen, geeignete Systeme und oft weniger Technik, als zunächst angenommen.

Konkret gehören dazu:

  • ein zentraler Rechnungseingang (z. B. Postfach oder System)
  • eine Software zur Rechnungserfassung und verarbeitung
  • definierte Prüf- und Freigabeprozesse, idealerweise workflowgestützt
  • eine revisionssichere Archivierung der Rechnungen
  • sowie klar geregelte Zuständigkeiten im Rechnungsprozess

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lässt sich der Rechnungseingang schrittweise digitalisieren und später weiter automatisieren.

Der digitale Rechnungseingang ist in der Regel in eine bestehende Systemlandschaft eingebettet. Er verarbeitet Informationen aus vorgelagerten Systemen und übergibt strukturiert Daten an nachgelagerte Systeme, die für Buchung, Zahlung und Archivierung relevant sind.

Typischerweise lassen sich folgende Systeme anbinden:

  • vorgelagerte Systeme: z. B. Bestell , Einkaufs oder ERP Systeme, deren Informationen (Bestellnummern, Preise, Wareneingänge) für die Eingangsrechnungsprüfung herangezogen werden
  • nachgelagerte Systeme: etwa Finanzbuchhaltung, ERP oder Zahlungsverkehr, die Buchungsvorschläge übernehmen und Zahlungen auslösen können
  • Dokumentenmanagement und Archivsysteme: um Eingangsrechnungen revisionssicher und regelkonform aufzubewahren

Durch diese Integration entsteht ein durchgängiger digitaler Prozess. Rechnungen werden nicht isoliert betrachtet, sondern stets im Kontext der zugehörigen Geschäftsprozesse verarbeitet – vom Rechnungseingang bis zur Archivierung.